Garantiebestimmungen

GARANTIE

Die Garantiedauer und DOA-Bestimmungen (Definition nachfolgend) der einzelnen Produkte sind auf der OUTDOORCHEF Webseite unter www.outdoorchef.com kommuniziert und können jederzeit bei OUTDOORCHEF telefonisch angefragt werden.

Garantieanspruch

Garantieansprüche sind vom Kunden gegenüber OUTDOORCHEF unmittelbar nach deren Entdeckung, jedoch spätestens innert 2 Monaten, schriftlich unter Zustellung der Garantiekarte oder des Kaufbelegs geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von 2 Monaten (Rügefrist), sind sämtliche Garantieansprüche gegenüber OUTDOORCHEF ausgeschlossen. Für offensichtliche, erkennbare und offene Mängel beginnt diese Rügefrist mit Erhalt des Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt nach Erhalt umgehend auf Mängel zu prüfen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung des Mangels zu laufen.

Sofern das Produkt funktionsuntauglich gekauft wurde, d.h. nach dem Kauf nicht in Betrieb genommen werden kann (Dead on Arrival, "DOA“), muss der Kunde dies innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Kaufdatum unter Vorweisung der entsprechenden Garantiekarte oder des Kaufbelegs an OUTDOORCHEF retournieren. Das Produkt wird dem Kunden durch ein gleichwertiges oder vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF ersetzt. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen ab dem Kaufdatum wird kein Umtausch mehr vorgenommen, sondern eine Reparatur durchgeführt. Ausgenommen davon sind Marken und Produkte, bei welchen die DOA-Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Garantiefälle und Umfang

Die Garantie gilt ab Kaufdatum und wird in folgenden Fällen gewährt, sofern kein Ausschlusstatbestand vorliegt:

  • 12 Jahre auf Edelstahl-Brenner*
  • 12 Jahre auf alle Edelstahlteile*
  • 12 Jahre auf Aluminiumdruckgussteile*
  • 12 Jahre auf Edelstahl-Grillroste*
  • 12 Jahre auf Keramik-Brenner*
  • 5 Jahre auf die emaillierte Kugel (Unterteil und Deckel)*
  • 5 Jahre auf emaillierten Gusseisenrost*
  • Fehler der Emaillierung nur vor erstmaliger Benutzung
  • 2 Jahre auf alle restlichen Herstellungs- / Materialfehler

* gilt nur bei Durchrosten/Durchbrennen für die Modelle Davos, Arosa, Lugano Evo, Dualchef, HEAT Vom 6. bis zum 12. Jahr 50 % auf Ersatzteilkosten für die emaillierte Kugel / Gusseisenrost (exklusive Transportkosten)

Nicht als Mangel gelten dabei für die Funktion unerhebliche Unebenheiten, Farbunterschiede der Emaillierung oder kleinere Fehlstellen wie produktionsbedingte Auflagepunkte am unteren Deckelrand oder an den Aufhängungen. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung stellen ebenfalls weder einen Mangel in der Erfüllung noch des Produktes dar.

Bei einem Garantiefall kann OUTDOORCHEF nach eigenem Ermessen und Wahl die beschädigten oder mangelhaften Teile reparieren oder ersetzen oder das Produkt insgesamt austauschen. Bei einem Austausch ist OUTDOORCHEF berechtigt, nach eigenem Ermessen und Wahl dem Kunden ein vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF anzubieten, bspw. gegen ein Nachfolgemodell. Soweit durch einen Mangel die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt wird, kann dem Kunden statt der Reparatur oder des Austauschs/Ersatzes auch ein angemessener finanzieller Ausgleich angeboten werden.

Die Garantie ist in jedem Fall limitiert auf den Kaufpreis des vom Kunden gekauften Produktes.

Garantieausschluss

Die Garantie ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Verbrauchsmaterialien, wie Lampen, Batterien, Verpackungen usw.
  • Mängel, Defekte und Zustandsverschlechterungen verursacht durch Unfall, fälschlichen Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Nicht festziehen der Schraubverbindung Schlauch&Regler zu Grill inkl. Dichtheitsprüfung und/oder der Warnhinweise;
  • Fettbrand;
  • Umwelteinflüsse und extreme Wetterbedingungen/höhere Gewalt (Hagel, Blitzeinschläge, Wirbelstürme, Erdbeben, Tsunamis, Sturmfluten, Tornados, schwere Stürme, saurer Regen und weitere);
  • Einwirkung von salzhaltiger Luft und/oder Chlorquellen (bspw. Swimming-Pools und Whirlpools).
  • unsachgemässe Veränderung;
  • Zweckentfremdung;
  • Vandalismus/mutwillige Beschädigung;
  • fehlerhafte Montage;
  • Nachlässigkeit;
  • fehlende Pflege des Produkts/Nichtausführen der regelmässigen Wartung;
  • Verunreinigungen und Schäden durch Insekten oder Spinnen (bspw. Brennerrohre);
  • Schäden durch Nagetiere oder Marder (Schläuche und andere Teile);
  • Schäden durch Verschleiss;
  • Gewöhnlicher Verschleiss bei bestimmungsgemässem Gebrauch, insbesondere an allgemeinen Verschleissteilen wie Trichter, Flammdächer, Brenner, Thermometer, Zündung und Batterie, Elektrode, Zündkabel, Gasschlauch, Gasdruck-Regler, Heizelement, Reflektor, Alu-Schutzfolie, Grill- oder Kohlerost und -schale, Anzündrost sowie die Fettauffang- und Kohleschale;
  • Kratzer;
  • Dellen;
  • Lackschäden;
  • Beschichtungen;
  • Korrosion und oberflächliche Rostbildung;
  • Verfärbungen durch Hitzeeinwirkung;
  • Schäden durch scheuernde und chemische Reinigungsmittel;
  • Absplitterungen und Schäden auf porzellanbeschichteten Teilen und Komponenten (sofern der Fehler nicht nachweislich bereits vor erstmaliger Benutzung vorlag);
  • Defekte und/oder Schäden, soweit diese durch Eingriffe oder Reparaturen von nicht durch OUTDOORCHEF autorisierte Service-Techniker oder durch Einbau von Ersatzteilen anderer Hersteller erfolgt sind;
  • Defekte und/oder Schäden, welche beim Transport zum Käufer entstanden sind, sofern der Transport nicht von der Garantiegeberin veranlasst wurde;
  • Defekte und/oder Schäden aufgrund von Abnutzung bei professionellem Gebrauch zu gewerblichen Zwecken (bspw. Einsatz in Hotellerie oder Gastronomie).

Die in dieser Garantievereinbarung genannten Garantiefälle und Haftungsausschlüsse sind abschliessend. OUTDOORCHEF verpflichtet sich in keinem Fall zu einer über diese Garantievereinbarung hinausgehende Gewährleistung, Garantie oder Haftung.

Garantieabwicklung

Im Garantiefall hat der Kunde sich umgehend an OUTDOORCHEF zu wenden. Der Kunde hat bei seiner Garantiemeldung folgende Informationen anzugeben und Belege einzureichen:

  • Kaufquittung und Garantieschein;
  • Produktname mit Serien- und Artikelnummer (zu finden auf Datensticker, der auf dem Produkt angebracht ist);
  • Anschrift des Kunden;
  • Beschreibung des Mangels.

Für die Dauer der Garantieabwicklung (Prüfung und eventuell Reparatur/Ersatz/Austausch) besteht gegen OUTDOORCHEF kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt oder eine sonstige Entschädigung. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantielaufzeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von OUTDOORCHEF über.

Der Kunde ist für den Transport in die OUTDOORCHEF Servicecenter in der Schweiz verantwortlich (siehe www.outdoorchef.com) und trägt auch die mit dem Transport anfallenden Kosten. Rücksendungen aus dem OUTDOORCHEF Servicecenter werden ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und Liechtenstein ausgeführt.