Allgemeine Geschäftsbedingungen der Outdoorchef AG ("AGB")

1. ALLGEMEINES

Outdoorchef AG, Eggbühlstrasse 28, Postfach, 8050 Zürich, Schweiz (nachfolgend "OUTDOORCHEF") entwickelt, produziert und verkauft Grillgeräte, Zubehör und Ersatzteile (nachfolgend „Produkt“ oder „Produkte“) an Kunden in der Schweiz und Liechtenstein. Diese AGB finden auf die zwischen OUTDOORCHEF und ihren Kunden abgeschlossenen Kaufverträge Anwendung und sind gültig ab 01.11.2024. Sie ersetzen sämtliche vorangegangenen Versionen.

Allfällige Allgemeine Geschäfts- resp. Einkaufsbedingungen des Kunden oder anderweitig abweichende Regelungen haben nur dann Wirkung, wenn sie von OUTDOORCHEF ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

OUTDOORCHEF kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (online) bekannt gegeben.

2. BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG

2.1 Die Produkte werden vom Kunden bei OUTDOORCHEF schriftlich, elektronisch oder telefonisch geordert.

Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB. Die Bestellung gilt als verbindliche Offerte des Kunden an OUTDOORCHEF. OUTDOORCHEF bestätigt den Erhalt der Offerte, was jedoch keine Annahme der Offerte darstellt. OUTDOORCHEF prüft, ob das Produkt verfügbar ist. Das Produkt wird im Falle einer Verfügbarkeit an den Kunden versandt. Mit der Vornahme des Versandes des Produktes gilt die Offerte des Kunden seitens OUTDOORCHEF als akzeptiert.

Getätigte Bestellungen sind für den Kunden bis zu einer allfälligen Ablehnung durch OUTDOORCHEF verbindlich. Wo nicht anders vermerkt, gibt es keinerlei Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechte des Kunden.

Allfällige Abweichungen der OUTDOORCHEF-Bestätigung von der Bestellung des Kunden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen seit Eingang der OUTDOORCHEF-Bestätigung zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der OUTDOORCHEF-Bestätigung enthaltenen Bedingungen vom Kunden als angenommen.

2.2 ONLINE-BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG VON ERSATZTEILEN (B2C)

OUTDOORCHEF bietet den Kunden auf der OUTDOORCHEF Webseite Ersatzteile für Grillgeräte an. Mittels Eingabe der Seriennummer des Grillgerätes auf der OUTDOORCHEF Webseite werden sämtliche Ersatzteile zum gesuchten Produkt illustrativ und nummeriert aufgeführt.

Das Ersatzteile-Angebot auf der OUTDOORCHEF Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Offertstellung durch den Kunden.

Der Kunde trifft seine Auswahl auf der OUTDOORCHEF Webseite und macht OUTDOORCHEF durch Abschluss der Bestellung eine verbindliche Offerte bezüglich der gewählten Ersatzteile. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB.

OUTDOORCHEF bestätigt den Erhalt der Offerte, was jedoch keine Annahme der Offerte darstellt. OUTDOORCHEF prüft, ob die Ersatzteile verfügbar sind. Die Ersatzteile werden im Falle der Verfügbarkeit an den Kunden versandt. Mit der Vornahme des Versandes der Ersatzteile gilt die Offerte des Kunden seitens OUTDOORCHEF als akzeptiert.

Die auf der OUTDOORCHEF Webseite aufgelisteten Ersatzteile sowie deren Abbildungen sind unverbindlich und können gelegentlich von den effektiven Ersatzteilen abweichen.

3. LIEFERUNG UND LEISTUNG

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von OUTDOORCHEF angegebenen Liefertermine nicht verbindlich sind; abweichende Lieferzeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.1 TEILLIEFERUNGEN

OUTDOORCHEF behält sich das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor, sofern mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 TRANSPORTKOSTEN / -SCHÄDEN

OUTDOORCHEF verrechnet zusätzlich zu den angegebenen Preisen die für Verpackung und Versand anfallenden Kosten sowie Mehrkosten für Spezialbehandlungen und allfällige Zusatzoptionen in der Vormontage und Lieferung. Diese Kosten werden dem Kunden offen ausgewiesen und separat verrechnet.

In jedem Fall trägt der Kunde die Gefahr der Lieferung. Eine Haftung durch OUTDOORCHEF für Lieferschäden insbesondere für Transportschäden aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung bzw. falscher Wahl des Transportmittels ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Garantieansprüche aus Lieferschäden wie zum Beispiel aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung.

3.3 RÜCKSENDUNGEN / RETOUREN

OUTDOORCHEF nimmt ausschliesslich Fehllieferungen und fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Verklebungen (bspw. Preisauszeichnungen) zurück. Eine Rücknahme oder ein Austausch von Produkten ist nur innert 10 Tagen nach Erhalt durch den Kunden möglich, resp. gemäss spezieller Vereinbarung und nur nach vorhergehender Genehmigung der Verkaufsabteilung von OUTDOORCHEF. Die Genehmigung erfolgt durch die Bekanntgabe einer Retouren-Auftragsnummer seitens OUTDOORCHEF. Die Retouren-Auftragsnummer muss auf sämtlichen Dokumenten (bspw. Lieferschein) seitens des Kunden vermerkt werden. Allfällige Kosten für Kontrollen, beschädigte Verpackungen etc. werden von der Gutschrift an den Kunden in Abzug gebracht.

Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Kunden ist OUTDOORCHEF berechtigt, die Produkte unfrankiert an den Kunden zurückzusenden, die Entgegennahme der Lieferung zu verweigern oder einen Unkostenanteil von minimal CHF 50.00 resp. maximal 10 % des Fakturabetrages zu verrechnen. Die diesbezügliche Entscheidung liegt im ausschliesslichen Ermessen von OUTDOORCHEF.

3.4 ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen spätestens mit der Aufgabe zum Versand durch OUTDOORCHEF auf den Kunden über.

3.5 RÜCKTRITTSRECHT VON OUTDOORCHEF

OUTDOORCHEF ist berechtigt, bis zur Kaufpreiszahlung durch den Kunden entschädigungslos von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Die Qualifizierung der Kreditwürdigkeit des Kunden liegt im ausschliesslichen Ermessen von OUTDOORCHEF.

Der Kunde ist bei Eintritt von Tatsachen im Sinne der vorstehenden Ausführung (fehlende Kreditwürdigkeit) verpflichtet, bereits erhaltene Produkte innert 5 Tagen nach Mitteilung durch OUTDOORCHEF an OUTDOORCHEF zurückzusenden. In jedem Fall trägt der Kunde Kosten und Gefahr für die Rücksendung. OUTDOORCHEF behält sich das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor, wenn ein allfälliger Wertverlust der Produkte auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Produkte nicht notwendigen Umgang des Kunden zurückzuführen ist.

3.6 EIGENTUMSVORBEHALT

OUTDOORCHEF bleibt Eigentümerin der gelieferten Produkte, bis der Kunde die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig bezahlt hat.

OUTDOORCHEF ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, jede anderweitige Übertragung auf Dritte, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Zustimmung von OUTDOORCHEF nicht zulässig.

4. KAUFPREISE

OUTDOORCHEF verkauft die Produkte zu den in den jeweiligen Preislisten und auf der Webseite (nur Ersatzteile) angeführten Preisen und Konditionen (zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sowie vRG), wobei Preis- und Modelländerungen stets vorbehalten bleiben. Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie allfällige vorgezogene Recycling-Gebühren.

5. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder anderen von OUTDOORCHEF akzeptierten Zahlungsarten. Die Kunden werden im Zeitpunkt der Bestellung von OUTDOORCHEF über die tatsächlichen im konkreten Zeitpunkt möglichen Zahlungsarten informiert. Die Bezahlung erfolgt mit dem Abschluss der Bestellung.

Falls die Option "Bezahlung gegen Rechnung" möglich ist, gelten folgende Regelungen: Der Kunde hat die gelieferten Produkte innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Kunde ist weder zu Teilzahlungen berechtigt, noch darf er Zahlungen wegen Beanstandungen zurückhalten. Weiter ist der Kunde nicht befugt, allfällige Gegenforderungen zu verrechnen.

OUTDOORCHEF behält sich das Recht vor, die Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen.

6. ZAHLUNGSVERZUG

Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen resp. der vereinbarten Zahlungsfrist gelangt der Kunde ohne weitere Mitteilungen in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verrechnet werden.

Bei Zahlungsverzug ist OUTDOORCHEF berechtigt, ab der ersten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.00 zu erheben.

Bei Zahlungsverzug ist OUTDOORCHEF berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht ausgeführte Lieferungen bis zum Eingang der offenen Zahlung(en) zurückzubehalten.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Die nachfolgenden Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen finden nur dann Anwendung, sofern OUTDOORCHEF mit dem Kunden nicht schriftlich eine anderslautende Regelung ausserhalb dieser AGB getroffen hat.

7.1 GEWÄHRLEISTUNG

OUTDOORCHEF gewährleistet dem Kunden ausschliesslich die Mängelfreiheit der Produkte im Sinne von Art. 197 OR. Für vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung festgelegte Eigenschaften des Produktes haftet OUTDOORCHEF nur, sofern OUTDOORCHEF jene ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat.

Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen; es finden ausschliesslich die Bestimmungen von Ziff. 7.2 Anwendung.

Ebenso wird jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund, im rechtlich erlaubten Rahmen ausgeschlossen.

7.2 GARANTIE

Die Garantiedauer und DOA-Bestimmungen (Definition nachfolgend) der einzelnen Produkte sind auf der OUTDOORCHEF Webseite unter www.outdoorchef.com kommuniziert und können jederzeit bei OUTDOORCHEF telefonisch angefragt werden.

Garantieanspruch

Garantieansprüche sind vom Kunden gegenüber OUTDOORCHEF unmittelbar nach deren Entdeckung, jedoch spätestens innert 2 Monaten, schriftlich unter Zustellung der Garantiekarte oder des Kaufbelegs geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von 2 Monaten (Rügefrist), sind sämtliche Garantieansprüche gegenüber OUTDOORCHEF ausgeschlossen. Für offensichtliche, erkennbare und offene Mängel beginnt diese Rügefrist mit Erhalt des Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt nach Erhalt umgehend auf Mängel zu prüfen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung des Mangels zu laufen.

Sofern das Produkt funktionsuntauglich gekauft wurde, d.h. nach dem Kauf nicht in Betrieb genommen werden kann (Dead on Arrival, "DOA“), muss der Kunde dies innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Kaufdatum unter Vorweisung der entsprechenden Garantiekarte oder des Kaufbelegs an OUTDOORCHEF retournieren. Das Produkt wird dem Kunden durch ein gleichwertiges oder vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF ersetzt. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen ab dem Kaufdatum wird kein Umtausch mehr vorgenommen, sondern eine Reparatur durchgeführt. Ausgenommen davon sind Marken und Produkte, bei welchen die DOA-Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Garantiefälle und Umfang

Die Garantie gilt ab Kaufdatum und wird in folgenden Fällen gewährt, sofern kein Ausschlusstatbestand vorliegt:

  • 12 Jahre auf Edelstahl-Brenner*
  • 12 Jahre auf alle Edelstahlteile*
  • 12 Jahre auf Aluminiumdruckgussteile*
  • 12 Jahre auf Edelstahl-Grillroste*
  • 12 Jahre auf Keramik-Brenner*
  • 5 Jahre auf die emaillierte Kugel (Unterteil und Deckel)*
  • 5 Jahre auf emaillierten Gusseisenrost*
  • Fehler der Emaillierung nur vor erstmaliger Benutzung
  • 2 Jahre auf alle restlichen Herstellungs- / Materialfehler

* gilt nur bei Durchrosten/Durchbrennen für die Modelle Davos, Arosa, Lugano Evo, Dualchef, HEAT Vom 6. bis zum 12. Jahr 50 % auf Ersatzteilkosten für die emaillierte Kugel / Gusseisenrost (exklusive Transportkosten)

Nicht als Mangel gelten dabei für die Funktion unerhebliche Unebenheiten, Farbunterschiede der Emaillierung oder kleinere Fehlstellen wie produktionsbedingte Auflagepunkte am unteren Deckelrand oder an den Aufhängungen. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung stellen ebenfalls weder einen Mangel in der Erfüllung noch des Produktes dar.

Bei einem Garantiefall kann OUTDOORCHEF nach eigenem Ermessen und Wahl die beschädigten oder mangelhaften Teile reparieren oder ersetzen oder das Produkt insgesamt austauschen. Bei einem Austausch ist OUTDOORCHEF berechtigt, nach eigenem Ermessen und Wahl dem Kunden ein vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF anzubieten, bspw. gegen ein Nachfolgemodell. Soweit durch einen Mangel die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt wird, kann dem Kunden statt der Reparatur oder des Austauschs/Ersatzes auch ein angemessener finanzieller Ausgleich angeboten werden.

Die Garantie ist in jedem Fall limitiert auf den Kaufpreis des vom Kunden gekauften Produktes.

Garantieausschluss

Die Garantie ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Verbrauchsmaterialien, wie Lampen, Batterien, Verpackungen usw.
  • Mängel, Defekte und Zustandsverschlechterungen verursacht durch Unfall, fälschlichen Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Nicht festziehen der Schraubverbindung Schlauch&Regler zu Grill inkl. Dichtheitsprüfung und/oder der Warnhinweise;
  • Fettbrand;
  • Umwelteinflüsse und extreme Wetterbedingungen/höhere Gewalt (Hagel, Blitzeinschläge, Wirbelstürme, Erdbeben, Tsunamis, Sturmfluten, Tornados, schwere Stürme, saurer Regen und weitere);
  • Einwirkung von salzhaltiger Luft und/oder Chlorquellen (bspw. Swimming-Pools und Whirlpools).
  • unsachgemässe Veränderung;
  • Zweckentfremdung;
  • Vandalismus/mutwillige Beschädigung;
  • fehlerhafte Montage;
  • Nachlässigkeit;
  • fehlende Pflege des Produkts/Nichtausführen der regelmässigen Wartung;
  • Verunreinigungen und Schäden durch Insekten oder Spinnen (bspw. Brennerrohre);
  • Schäden durch Nagetiere oder Marder (Schläuche und andere Teile);
  • Schäden durch Verschleiss;
  • Gewöhnlicher Verschleiss bei bestimmungsgemässem Gebrauch, insbesondere an allgemeinen Verschleissteilen wie Trichter, Flammdächer, Brenner, Thermometer, Zündung und Batterie, Elektrode, Zündkabel, Gasschlauch, Gasdruck-Regler, Heizelement, Reflektor, Alu-Schutzfolie, Grill- oder Kohlerost und -schale, Anzündrost sowie die Fettauffang- und Kohleschale;
  • Kratzer;
  • Dellen;
  • Lackschäden;
  • Beschichtungen;
  • Korrosion und oberflächliche Rostbildung;
  • Verfärbungen durch Hitzeeinwirkung;
  • Schäden durch scheuernde und chemische Reinigungsmittel;
  • Absplitterungen und Schäden auf porzellanbeschichteten Teilen und Komponenten (sofern der Fehler nicht nachweislich bereits vor erstmaliger Benutzung vorlag);
  • Defekte und/oder Schäden, soweit diese durch Eingriffe oder Reparaturen von nicht durch OUTDOORCHEF autorisierte Service-Techniker oder durch Einbau von Ersatzteilen anderer Hersteller erfolgt sind;
  • Defekte und/oder Schäden, welche beim Transport zum Käufer entstanden sind, sofern der Transport nicht von der Garantiegeberin veranlasst wurde;
  • Defekte und/oder Schäden aufgrund von Abnutzung bei professionellem Gebrauch zu gewerblichen Zwecken (bspw. Einsatz in Hotellerie oder Gastronomie).

Die in dieser Garantievereinbarung genannten Garantiefälle und Haftungsausschlüsse sind abschliessend. OUTDOORCHEF verpflichtet sich in keinem Fall zu einer über diese Garantievereinbarung hinausgehende Gewährleistung, Garantie oder Haftung.

Garantieabwicklung

Im Garantiefall hat der Kunde sich umgehend an OUTDOORCHEF zu wenden. Der Kunde hat bei seiner Garantiemeldung folgende Informationen anzugeben und Belege einzureichen:

  • Kaufquittung und Garantieschein;
  • Produktname mit Serien- und Artikelnummer (zu finden auf Datensticker, der auf dem Produkt angebracht ist);
  • Anschrift des Kunden;
  • Beschreibung des Mangels.

Für die Dauer der Garantieabwicklung (Prüfung und eventuell Reparatur/Ersatz/Austausch) besteht gegen OUTDOORCHEF kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt oder eine sonstige Entschädigung. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantielaufzeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von OUTDOORCHEF über.

Der Kunde ist für den Transport in die OUTDOORCHEF Servicecenter in der Schweiz verantwortlich (siehe www.outdoorchef.com) und trägt auch die mit dem Transport anfallenden Kosten. Rücksendungen aus dem OUTDOORCHEF Servicecenter werden ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und Liechtenstein ausgeführt.

8. AFTER SALES

Innenersatzteile und gasführende Teile für Produkte werden nur an autorisierte anerkannte Servicestellen versendet.

Sofern auf Kundenwunsch das Produkt unrepariert zurückgesendet werden soll oder auf den Kostenvoranschlag nicht reagiert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies gilt auch für die Einsendung von Fremdprodukten.

Bei Garantiefällen, welche auf einen Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen sind, kann der entstandene Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt werden.

Auf ausgeführte Reparaturarbeiten sowie Ersatzteile gewährt OUTDOORCHEF eine Garantiezeit von 6 Monaten.

9. FORCE MAJEURE

Wenn durch Einwirkungen höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks, Betriebsstörungen, oder ähnliche Umstände, vertragliche Verpflichtungen von OUTDOORCHEF nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäss erfüllt werden können, ist OUTDOORCHEF von ihrer Pflicht zur Leistung befreit.

10. INFORMATIONSPFLICHT

Der Kunde hat Beanstandungen von Abnehmern und Dritten, von welchen er Kenntnis erhält, in jedem Fall unverzüglich an OUTDOORCHEF weiterzuleiten.

11. HERHAUSGABE VON UNTERLAGEN

Der Kunde gibt OUTDOORCHEF von dieser erhaltene Marketing-, Werbe- und sonstige Unterlagen auf erstes Verlangen unverzüglich heraus.

12. WERBEBEITRÄGE

Diese Bestimmung findet ausschliesslich für Geschäftsbeziehungen von OUTDOORCHEF mit Geschäftskunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Geschäftskunden getroffener Vereinbarungen Anwendung: Der Kunde hat sämtliche Werbeaktivitäten, welche von OUTDOORCHEF mitfinanziert werden, mit der Verkaufsleitung von OUTDOORCHEF vorgängig abzusprechen und dafür zu sorgen, dass jene den jeweils aktuellen Design-Vorlagen (Corporate Design/Identity) des Produktes resp. der Produktmarke entsprechen. Ohne diese vorgängige Absprache und ohne Vorlage von Belegexemplaren, kann OUTDOORCHEF keine Werbekosten-Zuschüsse auszahlen. Eine Auszahlung erfolgt gegen Rechnung des Kunden.

13. KEINE ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN

Diese Bestimmung findet ausschliesslich bei Geschäftsbeziehungen von OUTDOORCHEF mit Geschäftskunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Geschäftskunden getroffener Vereinbarungen Anwendung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Produkte und die darauf angebrachten Marken, Namen, Logos oder Zeichen in irgendeiner Form zu verändern.

14. DATENSCHUTZ

OUTDOORCHEF beachtet bei der Bearbeitung von Personendaten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Mit Abschluss der Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass OUTDOORCHEF die übermittelten Kundendaten zur Abwicklung der Bestellung des Kunden und zur Unterbreitung von weiteren Angeboten von OUTDOORCHEF an den Kunden bearbeiten darf. Die Zustimmung des Kunden kann jederzeit widerrufen werden. Eine Weitergabe an Dritte (bspw. Versanddienste) erfolgt von OUTDOORCHEF nur, sofern dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke ergibt.

16. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

Diese AGB und die zwischen OUTDOORCHEF und Kunden gestützt darauf abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).

Für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den von den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträgen sind die Gerichte am Sitz von OUTDOORCHEF ausschliesslich zuständig.

Stand: 01.11.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grillkurse der Outdoorchef AG (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Kursteilnehmern ("KURSTEILNEHMER") der Grillkurse ("GRILLKURSE") und dem Veranstalter Outdoorchef AG ("OUTDOORCHEF").

I. LEISTUNGSBESCHRIEB

OUTDOORCHEF bietet periodisch GRILLKURSE an. Es handelt sich dabei um eine Einführung in verschiedene Grillmodelle und Grilltechniken. Zu diesem Zwecke stellt OUTDOORCHEF verschiedene Lebensmittel bereit, die unter Anweisung von Grillexperten von den KURSTEILNEHMERN grilliert werden. Während der GRILLKURSE stellt OUTDOORCHEF zudem alkoholische und nichtalkoholische Getränke bereit.

II. ANMELDUNG

Die Kurse werden auf der Homepage www.outdoorchef.com ausgeschrieben. Eine Anmeldung ist möglich, solange freie Plätze zur Verfügung stehen. Nach Abschluss der Kursanmeldung und Bezahlung des Kursentgelts wird die Anmeldebestätigung per E-Mail versendet. Mit Abschluss der Anmeldung akzeptiert der KURSTEILNEHMER diese AGB. Die Teilnehmerzahl ist auf 18 KURSTEILNEHMER pro GRILLKURS beschränkt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl von weniger als 12 KURSTEILNEHMERN behält sich OUTDOORCHEF ohne Weiteres vor, den GRILLKURS zu annullieren. Eine Woche vor dem GRILLKURS erhalten die KURSTEILNEHMER eine Erinnerungs-E-Mail oder Erinnerungs-SMS.

III. ZAHLUNG DES KURSGELDES / KURSKOSTEN

Die Kurskosten sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen. Die Bezahlung erfolgt mit dem Abschluss der Bestellung. Die Entrichtung der Kurskosten erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder anderen von OUTDOORCHEF akzeptierten Zahlungsarten. Die KURSTEILNEHMER werden im Zeitpunkt der Bestellung von OUTDOORCHEF über die tatsächlichen im konkreten Zeitpunkt möglichen Zahlungsarten informiert. Alle ausgewiesenen Preise enthalten die in der Schweiz geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

IV. STORNIERUNG / NICHTERSCHEINEN

Bei Stornierungen durch die KURSTEILNEHMER gelten folgende Bedingungen;

(a) Bei Stornierung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum wird das Kursgeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

(b) Bei Stornierung von weniger als zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum und bei Nichterscheinen wird das volle Kursgeld verrechnet. Bestehen schwerwiegende Gründe (bspw. Unfall, Krankheit) für die Absenz, kann der KURSTEILNEHMER OUTDOORCHEF ein entsprechendes Zeugnis einreichen. Stornierungen sind an OUTDOORCHEF per E-Mail an grillkurse@outdoorchef.ch zu richten.

V. UNBELEGTE GRILLKURSE

Muss ein GRILLKURS infolge zu wenigen Anmeldungen annulliert werden, erhalten die KURSTEILNEHMER das Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Der KURSTEILNEHMER kann sich anschliessend für einen neuen GRILLKURS einschreiben.

VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS / VERSICHERUNG KURSTEILNEHMER

Die KURSTEILNEHMER sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. OUTDOORCHEF schliesst jegliche Haftung für allfällige Personen- und Sachschäden an den von ihr durchgeführten GRILLKURSEN und Veranstaltungen im rechtlich erlaubten Rahmen aus. Von diesem Haftungsausschluss sind insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Verletzungen durch bereitgestellte Schneidegeräte, Verbrennungen an und durch die Grillgeräte, Lebensmittelvergiftungen und allergische Reaktionen umfasst. OUTDOORCHEF trägt keine Verantwortung für die gesundheitliche Verträglichkeit der bereitgestellten Lebensmittel und Getränke bei den KURSTEILNEHMERN.

VII. DATENSCHUTZ

OUTDOORCHEF beachtet bei der Bearbeitung von Personendaten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Mit der Anmeldung erklären sich die KURSTEILNEHMER damit einverstanden, dass OUTDOORCHEF die übermittelten Daten zur Abwicklung und Durchführung der GRILLKURSE und zur Unterbreitung von weiteren Angeboten von OUTDOORCHEF bearbeiten darf. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

VIII. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages als unwirksam oder unvollständig erweisen, wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

IX. ÄNDERUNGEN

OUTDOORCHEF kann diese AGB jederzeit ändern. Die KURSTEILNEHMER werden vorgängig per E-Mail oder auf andere geeignete Weise über Änderungen informiert. Änderungen können auch durch Publikation auf der Website von OUTDOORCHEF erfolgen.

Die aktuell gültige Version der AGB ist auf der Homepage von OUTDOORCHEF abrufbar unter www.outdoorchef.com. Für den KURSTEILNEHMER gilt grundsätzlich diejenige Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft war. Es sei denn, der KURSTEILNEHMER habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

X. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Rechtsbeziehung zwischen den KURSTEILNEHMERN und OUTDOORCHEF untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages resp. des GRILLKURSES ergeben, ist am Sitz von OUTDOORCHEF.

Weiterführende Informationen können an folgender Adresse erbeten werden:

Outdoorchef AG, Eggbühlstrasse 28, Postfach, 8050 Zürich.

Stand: 01.11.2024